Zivilrechtliche Haftung
Die zivilrechtliche Haftung ergibt sich aus den privatrechtlichen Verhältnissen, die eine Person mit einem anderen Subjekt eingeht, und ist durch einen Aspekt der patrimonialistischen Entschädigung gekennzeichnet, der auch den Begriff der dem Verantwortlichen auferlegten Wiedergutmachungs-Verpflichtung umfasst.
Die zivilrechtliche Haftung kann vertraglicher Natur sein, für die Nichterfüllung einer übernommenen Verpflichtung oder außervertraglich, als Verletzung des Grundsatzes, der die Schädigung der Rechte anderer verbietet und unlauteren oder objektiven Schaden verursacht, wobei in diesem Fall das Gesetz die Kriterien der Haftung unabhängig vom Verhalten der verantwortlichen Person festlegt. Seit über 20 Jahren unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen in den folgenden Bereichen:
- Schadenersatz für Gesundheitsschäden oder biologischen Schäden
- Schadenersatz bei Tod des Ehepartners und Verletzung der elterlichen Beziehung
- Schadenersatz für Imageschaden
- Schadenersatz für persönliche Reputationsschäden
- Entschädigung für unerwünschte Geburtsschäden
- Schadenersatz von Gesundheitseinrichtungen und medizinischem Personal (Verantwortung für Fehldiagnosen; Haftung für Pflichtverletzungen bei Einwilligungserklärungen; Verantwortung des Arztes und Schönheitschirurgen)
- Schadenersatz für nosokomiale Infektionsschäden
- Schadenersatz für Transfusionsschäden
- Schadenersatz für Impfschäden
- Berufsunfälle; Entschädigung und Schadenersatz; Differentialschäden
- Schadenersatz für Schäden, die durch unangemessen lange Verfahrensdauer verursacht wurden
- Schadenersatz für unlauteren Wettbewerb
- Schadenersatz für Verletzung des Datenschutzes
- Schadenersatz für Schäden durch sportliche Aktivitäten
- Schadenersatz für ruinierten Urlaub
- Schadenersatz für vertragliche Haftung