Datenschutz

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Das Recht auf Privatsphäre, das durch die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten und ab Mai 2018 durch die neue europäische Verordnung EU 2016/679 geregelt ist, gibt jedem Individuum das Recht, die Nutzung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu kontrollieren. Dieses Recht setzt voraus, dass diejenigen, die zu verarbeitende personenbezogene Daten verwalten, eine Abschätzung der Auswirkungen auf die Privatsphäre vornehmen müssen.

Die Risikobewertung (Risk Assessment) und die Abschätzung der Auswirkungen auf die Privatsphäre (Privacy Impact Assessment) sind in Anbetracht der EU-Verordnung 679/2016 erste Anforderungen zur Schaffung eines Datenschutzmanagementmodells.

Die Anwaltskanzlei Calamia & Bianchi bietet Unterstützung in den folgenden Bereichen:

  • Verarbeitung personenbezogener Daten, z. B. im Gesundheits- und Wohnungseigentumsbereich
  • Auswirkungen auf die Privatsphäre
  • Schutz personenbezogener Daten
  • Prüfung und Überarbeitung der Datenschutzrichtlinien des Unternehmens in Bezug auf Handlungen und Formulare (Informationen und Einwilligung) bezüglich des Datenschutzes
  • Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder
  • Privatsphäre und Fernkontrolle am Arbeitsplatz
  • Videoüberwachung
  • Biometrische Erkennung
  • Satellitenortung
  • Internet und Datenschutz
  • Sanktionssystem
  • Risikozentrale und Schutz der Privatsphäre
  • Rechtsschutz vor dem Datenschutzbeauftragten und den ordentlichen Justizbehörden

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind auch auf den Schutz der Person, der beruflichen Tätigkeit und der privaten und kommerziellen Reputation im Internet spezialisiert, insbesondere im Bereich:

  • Reputationsschutz im Internet
  • Anspruch auf Datenlöschung