Bankrecht
Seit Ende der 90er Jahre gab es, wie allgemein bekannt ist, einen erheblichen Rechtsstreit zwischen Bankkunden und Kreditinstituten.
Die Kanzlei unterstützt seit Anfang der 2000er Jahre ihre Mandanten beim Schutz der Rechte in Bezug auf die typischen Fragen der Bankrechtsstreitigkeiten hauptsächlich aber nicht ausschließlich bezüglich Bankkontokorrent, Kredit und Hypothekenverträge:
- Zinseszins
- Maximale Überziehungsgebühren und sonstige Bankprovisionen
- Ultra-juristische Interessen
- Wucher
- Ausgaben, die nicht ausdrücklich vereinbart sind
- Unterlassung und/oder falsche Angabe des ISC oder TAEG (jährlicher effektiver Zinssatz)
- Unklarheit über den Zinssatz
- Haftung der Bank für Falschmeldungen an die Risikozentrale
Die Kanzlei schützt auch die Rechte ihrer Mandanten in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen und die zivilrechtliche Haftung von Vermittlern und Finanzberatern:
- Haftung des Finanzintermediärs bei Nichteinhaltung: Verstoß gegen die allgemeinen Verhaltensregeln (Sorgfalt, Korrektheit, Transparenz, Information, Interessenkonflikt, Nicht-Einhaltung Best Execution, Angemessenheit der Geschäftstätigkeit)
- Haftung des Finanzintermediärs als Finanzdienstleister
- Haftung des Finanzdienstleisters